Die wichtigsten Fakten zum Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist eine Förderung, die im Rahmen der beruflichen Weiterbildung von den Agenturen für Arbeit ausgestellt

Foto: © Agentur für Arbeit

Foto: © Agentur für Arbeit

werden kann – sofern der Antragssteller die Voraussetzungen dazu erfüllt. Tatsächlich sind auch etliche der Fernstudiengänge mit dem Bildungsgutschein förderbar. Wir klären über die wichtigsten Fakten zum Thema auf.

Wie lange ist ein Bildungsgutschein gültig?

Ein Bildungsgutschein ist maximal drei Monate lang gültig und muss innerhalb dieser Zeit eingelöst werden. Finder sich in dieser Zeit keine geeignete Maßnahme, kann gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Bildungsgutschein ausgestellt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um einen Bildungsgutschein beanspruchen zu können, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Antragssteller muss eine Ausbildung absolviert oder mind. 3 Jahre berufstätig gewesen sein
  • Vor Beginn der Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein
  • Die Teilnahme an der Weiterbildung muss notwendig sein, um den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder die Weiterbildung muss dem Erwerb eines fehlenden Berufsabschlusses dienen

Was weist der Bildungsgutschein aus?

Auf/mit dem Bildungsgutschein werden das Bildungsziel, die voraussichtliche Dauer zum Erreichen dieses Ziels, der regionale Geltungsbereich sowie die Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten ausgewiesen.

Kann ein Bildungsgutschein mehrfach eingelöst werden?

Nein, ein Bildungsgutschein kann nicht mehrfach eingelöst werden. Wird er innerhalb der 3monatigen Frist nicht eingelöst, kann jedoch gegebenenfalls ein neuer Schein ausgestellt werden.

Wie hoch ist der Wert des Bildungsgutscheins?

Die Höhe des Wertes des Bildungsgutscheins ist von Einzelfall zu Einzelfall verschieden. In der Regel werden jedoch die Kosten für den Lehrgang, erforderliche Lernmittel, Prüfungskosten sowie gegebenenfalls auch An-/Abreise- bzw. Fahrtkosten (Entfernungspauschale) übernommen. Die Kosten, die mit einem Fernstudium entstehen, können also theoretisch gänzlich vom Bildungsgutschein abgedeckt werden.