Staatlich geprüfter Techniker – Dauer, Kosten und Förderung

Techniker Fernstudium Fernlehrgang, Dauer, Kosten, FörderungDer staatlich geprüfte Techniker, bzw. diese Art der Weiterbildung für verschiedene technische Berufe, kann in Deutschland nicht nur an staatlichen Fachschulen, sondern auch an einer Fernschule absolviert werden. Gleich mehrere Fernschulen bieten unterschiedliche Fernlehrgänge zu dieser Thematik an, dabei ist die Anzahl an unterschiedlichen Lehrgängen vor allem deshalb so hoch, weil der Techniker in mehreren verschiedenen Spezialisierungsrichtungen aufgenommen und absolviert werden kann, so etwa in der Mechatronik, der Chemie, der Elektrotechnik, im Hoch- oder Tiefbau sowie in weiteren technischen Berufen. Im Folgenden haben wir noch einmal zentrale Informationen zum Techniker Fernstudium zusammengefasst.

Dauer des Techniker Fernstudiums

An den meisten Fernschulen, so etwa bei der SGD, am ILS oder auch bei der Fernakademie Klett, dauert der Fernlehrgang zum Techniker – unabhängig von der jeweiligen Spezialisierungsrichtung – 42 Monate und damit dreieinhalb Jahre. Das entspricht der Dauer vieler Bachelor-Studiengänge in technisch ausgerichteten Fächern.

Das Techniker Fernstudium wird mit einem Staatsexamen abgeschlossen, anschließend darf der Absolvent die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Techniker“ führen. Sofern man vor Aufnahme des Fernstudiums bereits einen Realschulabschluss hatte, geht mit der so genannten „Aufstiegsweiterbildung“ ähnlich wie bei einer erfolgreich absolvierten Meisterprüfung eine erreichte Fachhochschulreife einher. Damit berechtigt der Techniker gegebenenfalls zur Aufnahme eines Bachelor (Fern-)Studiums.

Die Vorteile eines Techniker Fernstudiums

Der entscheidende Vorteil des Techniker Fernstudiums ist die flexible Zeiteinteilung während dieser Zeit. Die Fernstudenten können parallel zu ihrer Tätigkeit im Unternehmen das Fernstudium absolvieren, dafür sollte pro Woche eine Bearbeitungszeit von ca. 15 Stunden eingerechnet werden. Damit geht einher, dass die Fernstudenten während der Zeit ihrer Weiterbildung keinen Verlustausfall in Kauf nehmen müssen – wie es etwa bei einer Vollzeit Weiterbildung an einer staatlichen Fachschule der Fall wäre. Darüber hinaus können die theoretisch erworbenen neuen Kenntnisse im Unternehmen und bei der täglichen Arbeit sofort zur Anwendung gebracht werden – so lassen sich die Inhalte des Fernstudiums besser verinnerlichen.

Kosten & Förderung für das Techniker Fernstudium

Zentrale Anbieter für einen Techniker Fernlehrgang in den unterschiedlichen Spezialisierungsrichtungen sind die SGD, das ILS sowie die Fernakademie Klett. Bei diesen Anbietern liegen die Kosten für das Fernstudium zwischen 139 € und 149 € pro Monat. Für die Dauer des Studiums von 42 Monaten ergeben sich somit Gesamtkosten von maximal ca. 6.260 €.

Diese Kosten müssen jedoch nicht zwangsläufig selbst getragen werden, es kommen verschiedene Förderungsmöglichkeiten infrage:

  • Meister-BAföG: Korrekt bezeichnet versteht man unter dem umgangssprachlich so genannten Meister-BAföG das Aufstiegsbildungsförderungsgesetz (AFBG). Um Meister-BAföG beanspruchen zu können, muss eine Erstausbildung abgeschlossen worden sein oder ein vergleichbarer Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz/der Handwerksordnung nachgewiesen werden. Grundsätzlich erhält nicht jeder, der ein Techniker Fernstudium absolviert, die Meister-BAföG in gleicher Höhe, vielmehr wird die jeweilige Förderung vom Familienstand, der Kinderzahl sowie vom eigenen Einkommen und dem eines etwaigen Ehegatten abhängig gemacht. Insgesamt liegt das Meister-BAföG bei maximal 10.226 €, davon werden 30,5 % als Zuschuss – und 69,5 % als zinsgünstiges Darlehen ausgezahlt, der Darlehens-Anteil muss nach Abschluss der Weiterbildung zurückgezahlt werden.
  • Bezuschussung durch den Arbeitgeber: Alternativ zum Meister-BAföG kann auch der Arbeitgeber eine finanzielle Unterstützung des Arbeitnehmers gewährleisten, der ein Techniker Fernstudium in Angriff nehmen möchte. Diese Unterstützung kann sich in Form einer teilweisen oder gänzlichen Übernahme der Studiengebühren äußern. Mit einer solchen Förderung geht jedoch meist einher, dass der Arbeitgeber sich für eine gewissen Anzahl an Jahren nach Abschluss der Weiterbildung an das Unternehmen binden muss – so will der Arbeitgeber quasi sicherstellen, dass auch er von seiner Investition profitiert.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Darüber hinaus können die Studiengebühren auch als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung angeführt und geltend gemacht werden.