Praxiswissen Arbeitsrecht

In der heutigen Zeit sind gute Kenntnisse im Arbeitsrecht unerlässlich, da es zu den wichtigsten Bereichen innerhalb einer Firma gehört. In diesem Gebiet werden unter anderem langfristige Vereinbarungen zwischen den Arbeitnehmernfile0001311453883 by By xenia - morguefile.com und dem Arbeitgeber getroffen. So wird im Arbeitsrecht beispielsweise geregelt, welche Pflichten und Rechte sich aus einem Arbeitsvertrag heraus ergeben und was bei einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beachtet werden muss. Wer sich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts auskennt, steht rechtlich immer auf der sicheren Seite.

Der Fernkurs Praxiswissen Arbeitsrecht vermittelt den Teilnehmern praxisnahe Kenntnisse auf diesem Gebiet. Nach Abschluss des Kurses sind die Teilnehmer in der Lage, die verschiedensten arbeitsrechtlichen Fragestellungen vorausschauend zu überdenken, können teure Folgekosten und Fehler vermeiden und dementsprechend tragfähige Entscheidungen für ihre berufliche Zukunft treffen.

Kurzüberblick
Voraussetzungen Hauptschulabschluss
Studienbeginn & Dauer Jederzeit, variiert je nach Anbieter, circa sechs Monate
Studieninhalte Tarif- und Arbeitsvertrag, Grenzen der Vertragsfreiheit, Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, Betriebsverfassungsrecht, Kündigungsschutz und vieles mehr
Studiengebühren Variieren je nach Anbieter, circa 798 Euro
Studiengänge im weitesten Sinne ähnlich: Geprüfte/r Betriebswirt/in (mit Bezeichnung des Anbieters)
Förderung Der Kurs kann beispielsweise mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert werden, zudem ist er unter Umständen steuerlich absetzbar.
Abschluss Abschlusszeugnis des Anbieters
Berufsmöglichkeiten zusätzliche Qualifikation
Gut zu wissen Die meisten Fernschulen bieten einen kostenlosen Probemonat an
Pro
  • es werden fundierte Kenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts erlernt.
  • der Kurs kann beruflich und privat genutzt werden.
Kontra
  • Abschluss „nur“ das Zeugnis des Anbieters
  • keine „richtige“ Ausbildung
Studienganganbieter
  • SGD
  • ILS
  • Fernakademie für Erwachsenenbildung

Praxiswissen Arbeitsrecht Fernstudium-Angebote von folgenden Anbietern einholen:
ILS

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Hamburger Fernakademie

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Fernakademie Klett

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Voraussetzungen

Um den Fernkurs Praxiswissen Arbeitsrecht belegen zu können, ist lediglich ein Hauptschulabschluss notwendig. Weitere Kenntnisse werden nicht benötigen, auch keine juristischen. Die Inhalte des Fernkurses werden leicht verständlich erklärt.

Studienbeginn & Dauer:

Da es sich bei dem Fernkurs Praxiswissen Arbeitsrecht um einen Fernlehrgang handelt, kann zu jeder Zeit damit begonnen werden. Die Studiendauer variiert zwar je nach Anbieter, in der Regel sind es jedoch circa sechs Monate.

Studieninhalte:

Zu den Studieninhalten, die in dem Fernkurs Praxiswissen Arbeitsrecht vermittelt werden, gehören unter anderem:

  • Tarif- und Arbeitsvertrag
  • Grenzen der Vertragsfreiheit
  • Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsvollmacht
  • Arten der Kündigung
  • Grundzüge des Berufsausbildungsrechts
  • Rechtsgrundlagen für den selbstständigen Gewerbebetreibenden

und vieles mehr.

Studiengebühren:

Die Studiengebühren für den Fernkurs Praxiswissen Arbeitsrecht variieren je nach Anbieter. In der Regel werden jedoch Kosten in Höhe von 798 Euro fällig. Die meisten Fernschulen bieten allerdings eine monatliche Ratenzahlung an.

Studiengänge:

Im weitesten Sinne ähnlich ist der Fernkurs Geprüfte/r Betriebswirt/in (mit Bezeichnung des Anbieters).

Förderung:

Der Fernkurs kann beispielsweise mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert werden, zudem ist er unter Umständen steuerlich absetzbar.

Abschluss:

Nach erfolgreich absolviertem Fernkurs erhalten die Teilnehmer das Abschlusszeugnis des Anbieters.

Berufsmöglichkeiten:

Der Fernlehrgang Praxiswissen Arbeitsrecht bietet sich als berufliche Zusatz-Qualifikation an.

Gut zu wissen:

Die meisten Fernschulen bieten einen kostenlosen Probemonat an.

Pro Kontra
  • es werden fundierte Kenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts erlernt
  • der Kurs kann beruflich und privat genutzt werden
  • Abschluss „nur“ das Zeugnis des Anbieters
  • keine „richtige“ Ausbildung