Wann bekommt man elternunabhängiges BAföG?
BAföG ist eine gute und sehr beliebte Möglichkeit, sein Studium – zumindest teilweise – zu finanzieren. Nachteil der staatlichen Förderung ist jedoch, dass das BAföG nur elternabhängig gezahlt wird. Das heißt zur Ermittlung der Höhe der Förderung sowie des Umstandes, ob man überhaupt gefördert wird, wird das Einkommen der Eltern herangezogen. Doch es gibt auch die Möglichkeit des elternunabhängigen BAföG. Damit diese Art der Förderung bewilligt wird, müssen jedoch ganz besondere Umstände vorliegen:
-
Nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit
Wenn man zwischen dem 18. Geburtstag und der Aufnahme des Studiums mindestens 5 Jahre lang erwerbstätig war, kann elternunabhängiges BAföG gewährt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man in Teil- oder Vollzeit, selbstständig oder angestellt gearbeitet hat. Zudem muss die Erwerbstätigkeit nicht am Stück absolviert worden sein. Die Jahre einer Berufsausbildung werden hierbei jedoch nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie Ferienjobs. Es ist aber beispielsweise dann möglich, elternunabhängiges BAföG zu beantragen, wenn man bis zu 3 Semester studiert hat, dann 5 Jahre lang erwerbstätig war – und von dieser Tätigkeit leben konnte – und nun ein neues Studium beginnen möchte. In die Jahre der Berufstätigkeit werden zum Beispiel auch Zivil-/Wehrdienst oder auch ein FSJ/FÖJ mit eingerechnet.
-
Ausbildung + Berufstätigkeit
Wenn man eine Berufsausbildung absolviert hat und anschließend 3 Jahre, insgesamt also mindestens 6 Jahre (auch bei kürzerer Ausbildungszeit) berufstätig war, kann elternunabhängiges BAföG gewährt werden.
-
Allgemeine Hochschulreife
Wenn die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) auf dem zweiten Bildungsweg erlangt werden soll, kann auch hierfür elternunabhängiges BAföG gewährt werden.
-
Älter als 30
Wer einen Master Studiengang im Alter zwischen 30 und 35 Jahren aufnimmt, kann dafür ebenfalls elternunabhängiges BAföG erhalten.
Hinweis
Alle Angaben gelten ohne Gewähr. Die Redaktion von Fernstudiumscout.de empfiehlt bei Fragen zum elternunabhängigen BAföG das BAföG-Amt aufzusuchen und sich zur Berechtigung beraten zu lassen. Die Mitarbeiter dort können auch dabei behilflich sein, den Bedarf zu errechnen sowie mindestens eine Prognose darüber abzugeben, wie hoch die BAföG-Auszahlungen ausfallen werden.