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Fernstudium mit Behinderung: Nachteilsausgleich, Förderung, Barrierefreiheit

Für viele Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit ist das Fernstudium die zugänglichste Studienform – wenn Nachteilsausgleich, Technik und Förderung stimmen. Was dir zusteht und wo du es bekommst.

Geprüft am 10.10.2026Lesezeit 2 Minuten4 Quellen
Inhalt dieser Seite
  1. Warum das Fernstudium oft passt
  2. Nachteilsausgleich
  3. Barrierefreie Technik
  4. Förderung und Finanzierung
  5. Beratung
  6. Häufige Fragen

Angaben zu Anbietern stammen von den Anbietern und aus öffentlichen Registern (ZFU, Akkreditierungsrat); Preise und Förderbeträge ändern sich – verbindlich ist immer der Anbieter bzw. die Förderstelle. Werbelinks sind gekennzeichnet und ändern nichts an unseren Texten. Wie wir arbeiten

Das Wichtigste in Kürze

  • Nachteilsausgleich ist ein Rechtsanspruch an jeder Hochschule: längere Prüfungszeiten, andere Prüfungsformen, Pausen, Hilfsmittel – schriftlich beim Prüfungsamt beantragen, mit ärztlichem Attest.
  • Studienassistenz, Hilfsmittel und Fahrdienste finanziert die Eingliederungshilfe (SGB IX); die Agentur für Arbeit fördert berufliche Weiterbildung mit Behinderung oft über den Bildungsgutschein hinaus.
  • BAföG verlängert die Förderdauer bei behinderungsbedingter Verzögerung; der Freibetrag für Vermögen ist höher.
  • Barrierefreiheit prüfen: Screenreader-Tauglichkeit des Campus, Untertitel in Videos, digitale Studienhefte – im Probestudium testen, nicht glauben.

Warum das Fernstudium oft passt

Keine Anfahrt, kein Hörsaal ohne Rampe, Lernen im eigenen Tempo und zu den Stunden, in denen es geht: Für Menschen mit Mobilitätseinschränkung, chronischer Erkrankung, Seh- oder Hörbehinderung, psychischer Erkrankung oder Autismus ist das Fernstudium häufig die realistischste Studienform. Die Kehrseite: Präsenzphasen, Labore und Prüfungen in Zentren bleiben – und müssen barrierefrei organisiert werden. Fernschulen und Fernhochschulen tun das, aber nicht von allein.

Nachteilsausgleich

Jede staatlich anerkannte Hochschule muss Studierende mit Behinderung so stellen, dass die Behinderung nicht über das Prüfungsergebnis entscheidet (Hochschulrahmengesetz, Landesgesetze, UN-Behindertenrechtskonvention). Üblich: Verlängerung der Bearbeitungszeit (meist 25 bis 50 %), Pausen, separater Raum, Hilfsmittel (Laptop, Vergrößerung, Gebärdendolmetscher), andere Prüfungsform (mündlich statt schriftlich), Fristverlängerung für Hausarbeiten, Ersatz für Präsenzpflicht. Antrag schriftlich beim Prüfungsausschuss mit fachärztlicher Stellungnahme, die die Auswirkung beschreibt – nicht die Diagnose. Fernschulen gewähren Entsprechendes bei ihren Prüfungen; bei externen Prüfungen (IHK, Fachschule, Nichtschülerprüfung) stellst du den Antrag bei der prüfenden Stelle.

Barrierefreie Technik

Digitale Studienhefte (PDF mit Textebene, nicht gescannt), Screenreader-taugliche Campus-Plattformen, Videos mit Untertiteln, Audio-Versionen, vergrößerbare Schrift. Die großen Anbieter haben Ansprechpartner für Studierende mit Behinderung; die FernUni Hagen betreibt eine eigene Stelle mit umfangreichem Angebot. Teste im Probestudium mit deiner Technik, ob der Campus wirklich bedienbar ist – Versprechen auf Websites sind oft älter als die Plattform.

Förderung und Finanzierung

  • Eingliederungshilfe (SGB IX, Teil 2): Studienassistenz, Hilfsmittel, Fahrdienste, Gebärdendolmetscher für Präsenzphasen – Antrag beim Träger der Eingliederungshilfe (Landkreis/Landschaftsverband), einkommens- und vermögensabhängig mit hohen Freibeträgen.
  • Agentur für Arbeit / Rentenversicherung: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben finanzieren berufliche Weiterbildungen und Umschulungen – auch als Fernlehrgang – häufig vollständig; für Erwerbstätige mit Behinderung ist die Rentenversicherung oft zuständig.
  • BAföG: Förderung über die Regelstudienzeit hinaus bei behinderungsbedingter Verzögerung; höherer Vermögensfreibetrag; Härtefreibeträge.
  • Studienstiftungen und Integrationsamt: einzelne Stipendien, Arbeitsassistenz im Job.
  • Steuer: Behinderungspauschbetrag plus Werbungskosten für das Studium.

Beratung

Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studierendenwerks berät bundesweit und kostenlos; jede Hochschule hat eine Beauftragte für Studierende mit Behinderung, die FernUni Hagen eine eigene Stelle. Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in jeder Region hilft bei Anträgen auf Eingliederungshilfe. Für Fernschulen: Kundenberatung nach dem Ansprechpartner für Nachteilsausgleich fragen – vor der Anmeldung.

Nachteilsausgleich ist kein Gefallen, sondern ein Anspruch. Beantrage ihn zu Beginn, nicht erst nach der ersten misslungenen Prüfung – rückwirkend gibt es ihn nicht.

Häufige Fragen

Habe ich im Fernstudium Anspruch auf Nachteilsausgleich?

An Hochschulen ja, gesetzlich; bei Fernschulen für deren eigene Prüfungen nach deren Regeln, bei externen Prüfungen (IHK, Fachschule) nach den Regeln der prüfenden Stelle – alle gewähren ihn auf Antrag mit Attest.

Wer zahlt Studienassistenz im Fernstudium?

Die Eingliederungshilfe nach SGB IX – Antrag beim örtlichen Träger. Für berufliche Weiterbildung auch Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung.

Verlängert sich das BAföG bei Behinderung?

Ja, über die Förderungshöchstdauer hinaus, wenn die Verzögerung behinderungsbedingt ist; dazu höhere Freibeträge.

Welche Fernhochschule ist barrierefrei?

Die FernUni Hagen hat das ausgebauteste Angebot; die privaten Anbieter unterschiedlich. Teste die Plattform im Probestudium mit deinen Hilfsmitteln.

Quellen

  1. Deutsches Studierendenwerk: Studium mit Behinderung – Nachteilsausgleich – https://www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung (abgerufen 10.10.2026)
  2. BMBF: BAföG – Voraussetzungen, Altersgrenzen, Fernstudium – https://www.xn--bafg-7qa.de/ (abgerufen 10.10.2026)
  3. FernUniversität in Hagen: Studium, Gebühren, Akademiestudium – https://www.fernuni-hagen.de/ (abgerufen 10.10.2026)
  4. Bundesagentur für Arbeit: Bildungsgutschein – https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung (abgerufen 10.10.2026)
Redaktion fernstudiumscout.de. Erstmals veröffentlicht im April 2013, vollständig neu geschrieben und geprüft am 10.10.2026. Information, keine Studienberatung – Preise und Bedingungen beim Anbieter prüfen.

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