Förderung: Es muss nicht immer BAföG sein
Der deutsche Staat fördert Weiterbildungsmaßnahmen bekanntlich vor allem mit BAföG. Es gibt aber noch ein weiteres, zwar eher unbekanntes aber überaus interessantes Förderprogramm, aus dem auch Fernstudenten Honig saugen können. Dabei handelt es sich um das von der EU unterstützte und seit 2008 laufende sogenannte Bundesprogramm Bildungsprämie. Dieses übernimmt zwar nicht die gesamten Studienkosten, wohl aber unter Umständen einen gewissen Kostenanteil.
Bislang wurden damit hierzulande fast eine Viertel Million Weiterbildungen gefördert und auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung lässt sich via Vorab-Check sehr schnell individuell ermitteln, ob der Lernende grundsätzlich zum Kreis der Anspruchsberechtigten zählt.
Bedingungen für finanzielle Unterstützungen: Keine Förderung ohne Pferdefuß
Der Anspruch auf Leistungen aus dem Bundesprogramm Bildungsprämie wurde jedoch an Bedingungen geknüpft.
So werden etwa innerbetriebliche Weiterbildungen ebenso wenig gefördert wie arbeitsplatzbezogene Fortbildungsmaßnahmen.
Für staatlich anerkannte Fernuniversitäten dagegen ist eine Förderung grundsätzlich möglich. Ausführlichere Informationen zur Bildungsprämie gibt es im Internet sowie bei deren kostenloser Hotline 0800 – 2623000.
Dort sollte zunächst ein Gesprächstermin vereinbart werden. Denn Zuschüsse nach dem Bundesprogramm Bildungsprämie setzen eine (kostenlose) Beratung bei einer der derzeit rund 600 Beratungsstellen voraus.
Mitzubringen sind dabei ein gültiger Lichtbildausweis sowie ein Einkommenssteuerbescheid, der nicht älter als zwei Jahre sein darf. Direkt im Anschluss an das Beratungsgespräch erhält man den ausgefüllten Prämiengutschein, auf dem das angestrebte Weiterbildungsziel vermerkt ist und der beim Weiterbildungsträger eingereicht wird.
Zuvor sollte der Weiterbildungsträger allerdings gefragt werden, ob er überhaupt die für die Bildungsprämie obligatorischen Qualitätsanforderungen erfüllt.
Als weitere Einschränkung muss beachtet werden, dass in den allermeisten Fällen eine Kombination mit anderen, öffentlichen Förderprogrammen nicht möglich ist.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Mit dem Prämiengutschein fördert der Staat die Veranstaltungsgebühren von Weiterbildungsmaßnahmen in einer Höhe von bis zu 50 Prozent der Veranstaltungsgebühr. Der andere Teil muss allerdings vom Antragssteller selbst oder einer anderen Privatperson und nicht etwa durch den Weiterbildungsanbieter bezahlt werden.
Antragsberechtigt sind dabei staatliche anerkannte Weiterbildungsanbieter mit Sitz in Deutschland.
Allerdings gibt es weitere Beschränkungen
- Das Mindestalter des Antragsstellers muss 25 Jahre betragen
- Der Antragssteller muss befugt sein, in Deutschland zu arbeiten und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
- Das Jahreseinkommen darf 20.000 Euro pro Person nicht übersteigen.
- Nicht EU-Bürger benötigen darüber hinaus eine gültige Arbeitserlaubnis.
- Gültig ist der Prämiengutschein für maximal 6 Monate
Achtung: Ein Prämiengutschein lässt sich nur vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme und vor dessen Bezahlung einsetzen, da der Prämiengutschein vom Prämienberechtigten vor der Rechnungsstellung des Weiterbildungsinstituts dort eingereicht werden muss.
Der Bildungsscheck, eine länderübergreifende Wirrnis
Mit dem Programm Bildungsprämie wird eine berufliche Weiterbildung grundsätzlich nur einmal jährlich gefördert.
Angeboten wird es allerdings nicht in allen Bundesländern, weiterhin wird die Situation durch den Umstand erschwert, dass die Voraussetzungen für die Antragsberechtigung sowie die Höhe der Förderung von Land zu Land sehr unterschiedlich sind.
In einigen Bundesländern wird diese Förderung sogar überhaupt nicht angeboten, bei anderen dagegen ist der Auf- respektive Umbau eines entsprechenden Förderprogrammes erst in Arbeit.
Entscheidende Voraussetzung ob überhaupt eine Förderungsberechtigung seitens des Antragsstellers besteht ist demnach dessen Erstwohnsitz.
Grundsätzlich zuschussberechtigt sind weiterhin nur frei zugängliche Kursangebote, privater Einzelunterricht, freizeitorientierte Weiterbildungen oder solche, die der Gesundheitsprävention förderlich sind werden nicht unterstützt.
Auch darf die gesamte Veranstaltungsgebühr nicht mehr als 1000 Euro betragen.
Leistungen aus dem Bundesprogramm Bildungsprämie, die auch von Fernstudenten in Anspruch genommen werden können, existieren derzeit in den nachfolgenden sechs Bundesländern.
Hier wird die Bildungsprämie angeboten
- Brandenburg übernimmt bis zu 70 Prozent der Kosten, die restlichen 30 Prozent muss der Antragsteller aufbringen. Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn eingereicht werden und lässt sich auch online stellen.
- Bremen übernimmt bis zu 50 Prozent – bei Fernstudenten ohne zuvor abgeschlossene Berufsausbildung sogar bis zu 70 Prozent – der Kursgebühren bis zu einer Höhe von maximal 500 Euro.
- Hamburg gewährt einen Weiterbildungsbonus von 1500 Euro, für Langzeitarbeitslose bis zu 2000 Euro. Voraussetzung ist für Fernstudenten, dass deren Ausbildungsträger von der Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen wurde.
- Nordrhein-Westfalen bezahlt auch für Fernstudenten bis zu 50 Prozent der Kosten einer Weiterbildung, allerdings nur bis maximal 2000 Euro pro Kalenderjahr.
- Rheinland-Pfalz fördert kein Erststudium. Für Fernstudenten besteht aber dennoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines „Qualischecks“ in Höhe von bis zu 500 Euro pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr.
- Sachsen-Anhalt zahlt insgesamt bis zu 25.000 Euro für Weiterbildungsmaßnahmen. Dieses Programm läuft zwar demnächst aus, soll jedoch durch ein ähnliches ersetzt werden.
In Thüringen läuft derzeit statt des Bundesprogramms Bildungsprämie ein ganz ähnliches Programm mit dem Namen Projektförderung. Der Zuschuss beträgt dort maximal 500 Euro. Allerdings sind an die Berechtigung – insbesondere für Lernende an Fernuniversitäten – zahlreiche Bedingungen geknüpft.
Das Bundesprogramm Bildungsprämie von Hessen ist Ende letzten Jahres ausgelaufen, soll aber noch in diesem Sommer (2015) durch ein ähnliches Förderprogramm ersetzt werden. Die detaillierte Ausgestaltung dieses Förderprogramms, das dort momentan unter dem Namen Qualifizierungsscheck läuft steht allerdings derzeit noch aus.
Tipp: Da sich das Bundesprogramm Bildungsprämie respektive deren landesspezifische Eigenheiten leider fortwährend ändern und darüber hinaus zumeist auch noch zeitlichen Befristungen unterliegen empfiehlt es sich, alle paar Monate bei der oben angegebenen Hotline nach etwaigen Änderungen nachzufragen.
Der Prämiengutschein
Wahlweise lässt sich die Förderung in Form eines beim Weiterbildungsträger einzureichenden Prämiengutscheins oder auch als Spargutschein auszahlen.
Letzterer riecht allerdings ganz verdächtig nach einem typisch deutschen Bürokratiemonster, denn Voraussetzung für den sinnvollen Einsatz eines Spargutscheins ist das Vorhandensein eines Ansparguthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz.
Dieses lässt sich dann mittels des Spargutscheins vorzeitig anzapfen, ohne dass dadurch die Arbeitnehmer-Sparzulage verloren geht.