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Angaben zu Anbietern stammen von den Anbietern und aus öffentlichen Registern (ZFU, Akkreditierungsrat); Preise und Förderbeträge ändern sich – verbindlich ist immer der Anbieter bzw. die Förderstelle. Werbelinks sind gekennzeichnet und ändern nichts an unseren Texten. Wie wir arbeiten
Das Wichtigste in Kürze
- BAföG gibt es für ein Fernstudium nur in Vollzeit (bis 45 Jahre zu Beginn), nicht für Teilzeit neben dem Job – der häufigste Irrtum.
- Aufstiegs-BAföG (AFBG) fördert Fachwirt, Meister, Techniker, Erzieher und Betriebswirt mit 50 % Zuschuss auf die Gebühren plus Darlehen mit Erlass – ohne Altersgrenze, auch im Fernlehrgang.
- Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit / Jobcenter) übernimmt zugelassene Lehrgänge komplett; Qualifizierungschancengesetz fördert Beschäftigte über den Arbeitgeber.
- Länderprogramme (Bildungsscheck, Weiterbildungsbonus, Qualischeck) zahlen 50 % bis zu festen Höchstbeträgen; Steuer gibt 25–42 % der Werbungskosten zurück.
Förder-Check: Welche Förderung kommt für dich in Frage?
Vier Angaben – der Check listet BAföG, Aufstiegs-BAföG, Bildungsgutschein, Arbeitgeber, Steuer und Länderprogramme, die zu deiner Lage passen.
Was willst du machen?
Wie alt bist du?
Deine Lage
Ist es dein erstes Studium bzw. deine erste Ausbildung?
BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz fördert Erststudium und Schulabschlüsse an staatlich anerkannten Einrichtungen – auch im Fernstudium, aber nur, wenn das Studium in Vollzeit läuft und die Arbeitskraft voll bindet. Ein Teilzeit-Fernstudium neben einer Vollzeitstelle ist nicht förderfähig. Altersgrenze: unter 45 Jahre bei Studienbeginn (seit 2022). Für Fernlehrgänge zum Schulabschluss gilt: Förderung erst für die letzten Monate vor der Prüfung, wenn die Fernschule entsprechend anerkannt ist. Elternunabhängiges BAföG gibt es nach fünf Berufsjahren nach Ausbildung oder ab 30 Jahren bei Schulabschlüssen (Kollegs). Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung am Studienort – bei der FernUni Hagen das Studierendenwerk Dortmund.
Aufstiegs-BAföG (AFBG)
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ist die wichtigste Förderung für Fernlehrgänge: Fachwirt, Industriemeister, Betriebswirt, Staatlich geprüfter Techniker, Erzieher und andere Fortbildungen auf DQR-Niveau 5 bis 7 werden mit 50 % Zuschuss auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gefördert, der Rest als zinsgünstiges KfW-Darlehen, von dem bei bestandener Prüfung 50 % erlassen werden; wer sich danach selbstständig macht, bekommt weitere Erlasse. In Vollzeit kommt ein Unterhaltsbeitrag dazu. Keine Altersgrenze, keine Einkommensgrenze für den Zuschuss, Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung des Wohnorts vor Lehrgangsbeginn.
Bildungsgutschein und Qualifizierungschancengesetz
Wer arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters bekommen: Er übernimmt die Lehrgangskosten zugelassener (AZAV-zertifizierter) Fernlehrgänge vollständig, dazu laufen Arbeitslosengeld und Fahrtkosten weiter. Entscheidend ist das Gespräch mit der Vermittlung – der Gutschein wird vor der Anmeldung bewilligt, nie danach. Für Beschäftigte fördert die Agentur nach dem Qualifizierungschancengesetz Weiterbildungen über den Arbeitgeber (Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Lohn, gestaffelt nach Betriebsgröße) – der Arbeitgeber stellt den Antrag.
Arbeitgeber und Bildungsurlaub
Viele Arbeitgeber übernehmen Weiterbildungskosten ganz oder teilweise, oft gegen eine Bindungsvereinbarung (Rückzahlung bei Kündigung innerhalb von zwei bis drei Jahren – zulässig, wenn gestaffelt und angemessen). Die Übernahme ist steuerfrei, wenn ein betriebliches Interesse besteht. Bildungsurlaub (5 Tage im Jahr, in fast allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen) gilt für anerkannte Präsenzveranstaltungen – Seminare und Prüfungswochen vieler Fernlehrgänge sind anerkannt.
Länderprogramme
| Programm | Land | Förderung (Stand 2026, ohne Gewähr) |
|---|---|---|
| Bildungsscheck | Nordrhein-Westfalen | 50 % bis 500 € je Scheck, Einkommensgrenzen |
| Weiterbildungsbonus | Hamburg | bis 50 % bzw. feste Beträge, u. a. für Beschäftigte in KMU |
| Weiterbildungsbonus | Schleswig-Holstein | bis 50 % der Kosten, Höchstbetrag je Antrag |
| Qualischeck | Rheinland-Pfalz | 50 % bis 1.500 € |
| Weiterbildungsscheck | Sachsen, Brandenburg, Thüringen | je nach Programm 50–70 %, Höchstbeträge |
Die Programme ändern sich häufig; die Landesportale und die Weiterbildungsberatung der Länder sind die verbindliche Quelle.
Steuer
Alles, was nicht gefördert wird, trägt zu einem Teil das Finanzamt: Fortbildung im Beruf und Zweitstudium als Werbungskosten ohne Obergrenze, Erststudium als Sonderausgabe bis 6.000 € – Details im Ratgeber Kosten und Finanzierung.
Alle Förderungen gelten nur, wenn der Antrag vor Lehrgangsbeginn gestellt wird. Wer sich erst anmeldet und dann fragt, bekommt meist nichts mehr.
Häufige Fragen
Bekomme ich BAföG für ein Fernstudium neben dem Job?
Nein. BAföG setzt Vollzeit voraus. Für Fachwirt, Meister und Techniker gibt es Aufstiegs-BAföG, für Beschäftigte Arbeitgeber- und Agenturförderung, für alle die Steuer.
Wie viel zahlt das Aufstiegs-BAföG?
50 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss (bis zu einer Höchstsumme), der Rest als KfW-Darlehen mit 50 % Erlass bei Bestehen; in Vollzeit zusätzlich Unterhalt.
Welche Fernlehrgänge gehen mit Bildungsgutschein?
Nur AZAV-zertifizierte – ILS, sgd, Fernakademie, Hamburger Akademie, DAM und impulse haben viele davon. Die Agentur entscheidet, ob der Lehrgang zur Vermittlung passt.
Gibt es noch die Bildungsprämie?
Die Bildungsprämie des Bundes ist 2021 ausgelaufen; Nachfolger sind die Länderprogramme (Bildungsscheck, Weiterbildungsbonus) und das Qualifizierungschancengesetz.
Quellen
- BMBF: BAföG – Voraussetzungen, Altersgrenzen, Fernstudium – https://www.xn--bafg-7qa.de/ (abgerufen 10.10.2026)
- Aufstiegs-BAföG (AFBG): Förderung von Fachwirt, Meister, Techniker – https://www.aufstiegs-bafoeg.de/ (abgerufen 10.10.2026)
- Bundesagentur für Arbeit: Bildungsgutschein – https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung (abgerufen 10.10.2026)
- Wikipedia: Bildungsurlaub – Regelungen der Bundesländer – https://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub (abgerufen 10.10.2026)
- Bundesfinanzministerium / § 9 EStG: Werbungskosten – Fortbildung und Zweitstudium – https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html (abgerufen 10.10.2026)
Weiterlesen
- Techniker im FernstudiumStaatlich geprüfter Techniker per Fernstudium: Fachrichtungen, Dauer (36–42 Monate), Kosten, Aufstiegs-BAföG mit 50 % Zuschuss, Prüfung vor der Fachschule.
- Kosten & FinanzierungFernstudium Kosten: Gebühren bei Fernschulen und Fernhochschulen, Nebenkosten für Prüfungen, Material und Präsenz, Steuerersparnis, Finanzierung.
- Steuer absetzenFernstudium steuerlich absetzen: Erststudium bis 6.000 € als Sonderausgabe, Zweitstudium und Fortbildung voll als Werbungskosten – mit Verlustvortrag.
- Fernstudium ohne AbiturFernstudium ohne Abitur: Hochschulzugang über Meister, Fachwirt, Techniker (allgemein) oder Ausbildung plus Berufsjahre (fachgebunden), Probestudium.