Förderung des Fernstudiums durch den Arbeitgeber
Zur Finanzierung eines Fernstudiums oder Fernkurses können in den meisten Fällen eine Vielzahl an Möglichkeiten in Betracht gezogen werden. Teilweise ist es mit diesen Optionen möglich, die komplette Weiterbildung zu finanzieren, teilweise verstehen sie sich als eine Art Förderung oder Bezuschussung, um die Kosten für dieses Fernstudium zu minimieren. Neben Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten über den Bund und die Länder sowie über die Anbieter der Fernstudien und Fernkurse selbst, kommt prinzipiell auch der Arbeitgeber als Förderer infrage. Doch wie gestaltet sich diese Förderung? Und welche Voraussetzungen muss der Arbeitnehmer erfüllen?
Nutzen für Job und Unternehmen
Damit der Arbeitgeber die Weiterbildung eines Mitarbeiters fördern kann, muss ihm und dem Unternehmen ein Nutzen aus dem Fernstudium erwachsen. So kann die Weiterbildung etwa dann von einem Unternehmen getragen werden, wenn eine Stelle intern besetzt werden soll, keiner der Mitarbeiter jedoch die passende Qualifikation dazu aufweist. In einem solchen Fall kann einem – oder mehreren – Angestellten ein Fernstudium mit Aussicht auf Aufstieg nahegelegt werden. Das Unternehmen kann die Kosten für diese Weiterbildung dann vollständig oder zum Teil übernehmen. Gleichzeitig geht der so Geförderte damit jedoch aber auch eine Verpflichtung ein, für mehrere Jahre beim Unternehmen angestellt zu bleiben und sich nicht anderweitig zu bewerben. Für viele Menschen bedeutet das natürlich gleichzeitig eine Sicherung ihres Arbeitsplatzes.
Die Voraussetzungen, die der Arbeitgeber erfüllen muss:
- Wunsch nach Weiterbildung
- Studiengangsabhänige Vorbildung (z.B. Abitur, Sprachkenntnisse oder Ähnliches)
- Bereitschaft, Zeit für das Fernstudium aufzubringen
- Disziplin, um Job und Weiterbildung zu vereinen
- Bereitschaft, Teil des Unternehmens zu bleiben (meist zwischen 1 und 5 Jahren nach Ende des Fernstudiums
Leistungen, mit denen der Arbeitgeber unterstützen kann:
- Teilweise Finanzierung des Fernstudiums
- Vollständige Finanzierung des Fernstudiums
- Freistellung zur Teilnahme an Präsenzseminaren
- Ggf. verringerte Arbeitszeiten (z.B. Halbtagsstelle für die Dauer des Studiums)
- Aufstiegschancen
- Gesicherter Arbeitsplatz
Hinweis: Hegt ein Arbeitnehmer selbst den Wunsch, ein Fernstudium oder einen Fernkurs zur Weiterbildung aufnehmen zu wollen, kann er seinen Arbeitgeber gezielt auf eine Förderung ansprechen. In manchen Fällen wird eine Förderung/Finanzierung auch alternativ zu einer Gehaltserhöhung, die dann nach dem Fernstudium wieder folgen kann, gewährt.