Quick-Check: Übersicht über die wichtigsten Förderungsmöglichkeiten im Fernstudium
Die Stiftung Warentest hat kürzlich eine kurze Ratgeber-Broschüre zum Thema Finanzierungsmöglichkeiten im, bzw. für das Fernstudium herausgeben. In der Broschüre werden die unterschiedlichen Optionen in aller Kürze, gegliedert nach berechtigten Personen, Förderungshöhe und weiteren Angeben, erläutert. Der Ratgeber kann kostenlos bei der Stiftung heruntergeladen werden. Wir haben nichtsdestotrotz eine Übersicht über die wichtigsten Förderungsmöglichkeiten und deren jeweilige essentielle Eckdaten in einer kompakten Tabelle zusammengestellt.
Art der Förderung/Infos | Wer ist berechtigt? | Was wird gefördert? | Förderungshöhe |
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Prämiengutschein | Arbeitnehmer & Selbstständige mit maximalem Jahreseinkomen von 20.000 €, bzw. 40.000 € (Verheiratete) |
alle 2 Jahre die Teilnahme an einer beruflichen Weiter- bildung |
keine genauen Angaben, ein Teil der Kosten wird vom Staat übernommen |
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Weiterbilgungssparen | Alle, die vermögenswirksame Leistungen ansparen und Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben |
vergl. „Prämiengutschein“ | individuell |
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Meister-BAföG | Fertig ausgebildete Arbeitnehmer, die sich zum Meister oder zur Fachkraft (z.B. Fachinformatiiker) weiterbilden möchten |
Aufstiegsfortbildungen mit mind. 400 Stunden Unterrichtszeit, sowohl in Voll- als auch in Teilzeit |
max. 10.226 € |
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Aufstiegsstipendium | Besonders begabte Berufstätige,Abschlussnote der Ausbildung/der Aufstiegsfortbildung mind. 1,9 |
Voll- oder Teilzeitstudien anstaatlichen oder staatlich aner- kannten Hochschulen |
670 € monatlich + 80 € Büchergeld (Vollzeit), bzw. 2.000 € jährlich (berufsbegleitend) |
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Weiterbildungsstipendium | Begabte Personen unter 25 Jahren mitsehr guten Leistungen in Ausbildung und/oder Beruf |
Anspruchsvolle, beruflich rele-vante Weiterbildungen, ggf. auch ein berufsbegleitendes Studium |
max. 6.000 € gesamt |
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WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) |
Beschäftigte ohne Berufsabschlussoder die seit mind. 4 Jahren nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten |
beruflich relevante Weiterbildungim oder außerhalb des Betriebs | Kurskosten werden von der Arbeitsagentur an- teilig oder sogar komplett übernommen |
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Bildungsgutschein | Arbeitslose und Arbeitnehmer,denen die Kündigung droht | berufliche Weiterbildungen | Arbeitsagentur übernimmt die Kosten für die Weiterbildung |
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Bildungsscheck Brandenburg | Sozialversicherungspflichtige Arbeit-nehmer mit Hauptwohnsitz in Branden- burg |
private und berufliche Weiter-bildungen, die mind. 715 € kosten | max. 3.000 €, 70 %der Kurskosten, |
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Weiterbildugsscheck Bremen | Erwerbsfähige Personen, die in Bremen leben oder arbeiten und über ein max. zu versteuerndes Jahreseinkommen von 25.600 € verfügen |
berufsbezogene Weiterbildungen | bis zu 70% der Kosten, max. 500 € |
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Weiterbildungsbonus Hamburg | Mitarbeiter in Betrieben mit max. 250 Angestellten, Zielgruppe: Alleinerziehende, Auszubildende, Personen mit Migrations- hintergrund u.a. |
berufsbezogene Fortbildungen | 50-100% der Kosten, max. 1.500 €/Jahr |
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Qualifizierungsscheck Hessen | Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen, die in Betrieben oder gemein- nützigen Organisationen mit max. 250 Angestellten tätig sind, ohne Berufsab- luss, Mindestalter: 45 Jahre |
eine berufliche Fortbildung pro Jahr |
50 % der Kosten, max. 500 € |
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Bildungsscheck NRW | Arbeitnehmer in Betrieben in NRW, Berufsrückkehrer, Existenzgründer in den ersten 5 Jahren der Selbstständigkeit |
berufsbezogene Weiterbildungen | 50 % der Kosten, max. 2.000 € |
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Qualischeck RLP | Arbeitnehmer in Betrieben in RLP, Berufsrückkehrer, Existenzgründer in den ersten 5 Jahren der Selbstständigkeit |
berufsbezogene, außerbetriebliche Weiterbildungen 1x pro Jahr |
50 % der Kosten, max. 500 € – sofern der Kurs mind. 60 € kostet |
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Weiterbildungsscheck Sachsen | Arbeitslose, Arbeitnehmer mit max. Bruttoeinkommen von 2.500 € monatlich |
berufsbezogene Weiterbildungen, die den Werdegang unterstützten |
60 % oder 80 % der Kurskosten für Kurse, die mind. 650 oder 1.000 € kosten (je nach Einkommen) |
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Weiterbildungsscheck Thüringen | Arbeitnehmer oder Selbstständige mit einem Bruttojahreseinkommen zwischen 20.000 und 40.000 € und Hauptwohnsitz in Thüringen |
beruflich veranlasste Weiterbildungen |
50-70% der Kurskusten, max. 500 € pro Jahr |
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Die wichtigsten Fakten zum Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein ist eine Förderung, die im Rahmen der beruflichen Weiterbildung von den Agenturen für Arbeit ausgestellt
werden kann – sofern der Antragssteller die Voraussetzungen dazu erfüllt. Tatsächlich sind auch etliche der Fernstudiengänge mit dem Bildungsgutschein förderbar. Wir klären über die wichtigsten Fakten zum Thema auf.
Wie lange ist ein Bildungsgutschein gültig?
Ein Bildungsgutschein ist maximal drei Monate lang gültig und muss innerhalb dieser Zeit eingelöst werden. Finder sich in dieser Zeit keine geeignete Maßnahme, kann gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Bildungsgutschein ausgestellt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um einen Bildungsgutschein beanspruchen zu können, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Der Antragssteller muss eine Ausbildung absolviert oder mind. 3 Jahre berufstätig gewesen sein
- Vor Beginn der Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein
- Die Teilnahme an der Weiterbildung muss notwendig sein, um den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder die Weiterbildung muss dem Erwerb eines fehlenden Berufsabschlusses dienen
Was weist der Bildungsgutschein aus?
Auf/mit dem Bildungsgutschein werden das Bildungsziel, die voraussichtliche Dauer zum Erreichen dieses Ziels, der regionale Geltungsbereich sowie die Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten ausgewiesen.
Kann ein Bildungsgutschein mehrfach eingelöst werden?
Nein, ein Bildungsgutschein kann nicht mehrfach eingelöst werden. Wird er innerhalb der 3monatigen Frist nicht eingelöst, kann jedoch gegebenenfalls ein neuer Schein ausgestellt werden.
Wie hoch ist der Wert des Bildungsgutscheins?
Die Höhe des Wertes des Bildungsgutscheins ist von Einzelfall zu Einzelfall verschieden. In der Regel werden jedoch die Kosten für den Lehrgang, erforderliche Lernmittel, Prüfungskosten sowie gegebenenfalls auch An-/Abreise- bzw. Fahrtkosten (Entfernungspauschale) übernommen. Die Kosten, die mit einem Fernstudium entstehen, können also theoretisch gänzlich vom Bildungsgutschein abgedeckt werden.
Förderung durch BAföG im Fernstudium
Zum Teil fallen die Studiengebühren bei den Anbietern von Fernstudiengängen sehr hoch aus, eine Leistung aus eigener Tasche ist dabei nicht immer möglich. Und auch nicht immer können die Eltern zur Seite springen, um finanzielle Unterstützung zu leisten. Doch im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) besteht auch innerhalb des Fernstudiums die Möglichkeit, sich mit den entsprechenden Leistungen finanziell fördern zu lassen, um damit etwa Studiengebühren, Lernmaterialien oder auch die Aufenthalte bei Präsenzseminaren finanzieren zu können.
Ob man BAföG-berechtigt ist, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, so wird neben dem eigenen Einkommen auch das Einkommen der Eltern bei der Ermittlung der Förderungsberechtigung und -höhe berücksichtigt.
Generelles zum BAföG im Fernstudium
Ganz generell ist ein Fernstudium ebenso förderungsberechtigt wie ein Präsenzstudium, sofern es sich dabei um ein akademisches Fernstudium handelt, mit dem ein Hochschulabschluss angestrebt wird. Bei Master Studiengängen ist dabei nicht per Se eine Förderung möglich, da sie in vielen Fällen als Zweitstudium erachtet werden.
Wichtig: Fernstudium in Vollzeit
Als Voraussetzung für eine Förderungsfähigkeit mittels BAföG fordern die Behörden jedoch meist, dass das Fernstudium in Vollzeit absolviert wird. Ursache dafür ist zum einen, dass es keine einheitliche Definition für die erbrachten Stundenzahlen in einem Teilzeitstudium gibt. Wer etwa hier nur 5 Stunden pro Woche aufwendet, würde im Falle eines BAföG-Bezugs gegebenenfalls gegenüber Vollzeit-Fernstudenten bevorteilt werden. Zudem besteht eine weitere Problematik darin, dass die Behörden davon ausgehen, dass mit einem Teilzeit-Fernstudium ausreichend Zeit bleibt, um Job und Studium miteinander zu vereinbaren und beide parallel zu bestreiten. Mit den Einkünften entfällt dann jedoch meist wiederum eine BAföG-Berechtigung. Insgesamt kann also gesagt werden, dass die Chancen für Fernstudenten, BAföG zu beziehen, dann besonders gut stehen, wenn sie ihr Fernstudium in Vollzeit absolvieren.
Nichtsdestotrotz lohnt sich das Aufsuchen eines Studentenwerks oder des Amts für Ausbildungsförderung vor Ort. Die Mitarbeiter dort beraten über Möglichkeiten und sind auch beim Ausfüllen eines BAföG-Antrags behilflich.