Quick-Check: Übersicht über die wichtigsten Förderungsmöglichkeiten im Fernstudium

Die Stiftung Warentest hat kürzlich eine kurze Ratgeber-Broschüre zum Thema Finanzierungsmöglichkeiten im, bzw. für das Fernstudium herausgeben. In der Broschüre werden die unterschiedlichen Optionen in aller Kürze, gegliedert nach berechtigten Personen, Förderungshöhe und weiteren Angeben, erläutert. Der Ratgeber kann kostenlos bei der Stiftung heruntergeladen werden. Wir haben nichtsdestotrotz eine Übersicht über die wichtigsten Förderungsmöglichkeiten und deren jeweilige essentielle Eckdaten in einer kompakten Tabelle zusammengestellt.

Art der Förderung/Infos Wer ist berechtigt? Was wird gefördert? Förderungshöhe
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Prämiengutschein  Arbeitnehmer & Selbstständige
mit maximalem Jahreseinkomen
von 20.000 €, bzw. 40.000 €
(Verheiratete)
alle 2 Jahre die Teilnahme
an einer beruflichen Weiter-
bildung
keine genauen
Angaben, ein Teil der
Kosten wird vom Staat
übernommen
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Weiterbilgungssparen  Alle, die vermögenswirksame
Leistungen ansparen und Anspruch
auf Arbeitnehmersparzulage haben
 vergl. „Prämiengutschein“ individuell
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Meister-BAföG  Fertig ausgebildete Arbeitnehmer,
die sich zum Meister oder zur Fachkraft
(z.B. Fachinformatiiker) weiterbilden
möchten
Aufstiegsfortbildungen mit mind.
400 Stunden Unterrichtszeit,
sowohl in Voll- als auch in Teilzeit
 max. 10.226 €
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Aufstiegsstipendium Besonders begabte Berufstätige,Abschlussnote der Ausbildung/der
Aufstiegsfortbildung mind. 1,9
Voll- oder Teilzeitstudien anstaatlichen oder staatlich aner-
kannten Hochschulen
670 € monatlich + 80 €
Büchergeld (Vollzeit),
bzw. 2.000 € jährlich
(berufsbegleitend)
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Weiterbildungsstipendium Begabte Personen unter 25 Jahren mitsehr guten Leistungen in Ausbildung
und/oder Beruf
 Anspruchsvolle, beruflich rele-vante Weiterbildungen, ggf. auch
ein berufsbegleitendes Studium
 max. 6.000 € gesamt
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter
und beschäftigter älterer
Arbeitnehmer in Unternehmen)
Beschäftigte ohne Berufsabschlussoder die seit mind. 4 Jahren nicht mehr
in ihrem erlernten Beruf arbeiten
 beruflich relevante Weiterbildungim oder außerhalb des Betriebs Kurskosten werden von der Arbeitsagentur an-
teilig oder sogar
komplett übernommen
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Bildungsgutschein Arbeitslose und Arbeitnehmer,denen die Kündigung droht  berufliche Weiterbildungen Arbeitsagentur
übernimmt die Kosten
für die Weiterbildung
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Bildungsscheck Brandenburg  Sozialversicherungspflichtige Arbeit-nehmer mit Hauptwohnsitz in Branden-
burg
 private und berufliche Weiter-bildungen, die mind. 715 € kosten  max. 3.000 €, 70 %der Kurskosten,
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Weiterbildugsscheck Bremen  Erwerbsfähige Personen, die in Bremen
leben oder arbeiten und über ein max.
zu versteuerndes Jahreseinkommen von
25.600 € verfügen
berufsbezogene Weiterbildungen bis zu 70% der Kosten,
max. 500 €
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Weiterbildungsbonus Hamburg  Mitarbeiter in Betrieben mit max. 250
Angestellten, Zielgruppe: Alleinerziehende,
Auszubildende, Personen mit Migrations-
hintergrund u.a.
berufsbezogene Fortbildungen  50-100% der Kosten,
max. 1.500 €/Jahr
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Qualifizierungsscheck Hessen  Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in
Hessen, die in Betrieben oder gemein-
nützigen Organisationen mit max. 250
Angestellten tätig sind, ohne Berufsab-
luss, Mindestalter: 45 Jahre
eine berufliche Fortbildung pro
Jahr
 50 % der Kosten, max.
500 €
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Bildungsscheck NRW  Arbeitnehmer in Betrieben in NRW,
Berufsrückkehrer, Existenzgründer in den
ersten 5 Jahren der Selbstständigkeit
berufsbezogene Weiterbildungen  50 % der Kosten,
max. 2.000 €
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Qualischeck RLP  Arbeitnehmer in Betrieben in RLP,
Berufsrückkehrer, Existenzgründer in den
ersten 5 Jahren der Selbstständigkeit
berufsbezogene, außerbetriebliche
Weiterbildungen 1x pro Jahr
 50 % der Kosten,
max. 500 € – sofern der
Kurs mind. 60 € kostet
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Weiterbildungsscheck Sachsen  Arbeitslose, Arbeitnehmer mit max.
Bruttoeinkommen von 2.500 € monatlich
 berufsbezogene Weiterbildungen,
die den Werdegang unterstützten
 60 % oder 80 % der
Kurskosten für Kurse,
die mind. 650 oder
1.000 € kosten (je nach
Einkommen)
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Weiterbildungsscheck Thüringen  Arbeitnehmer oder Selbstständige mit
einem Bruttojahreseinkommen
zwischen 20.000 und 40.000 €
und Hauptwohnsitz in Thüringen
beruflich veranlasste
Weiterbildungen
50-70% der Kurskusten,
max. 500 € pro Jahr
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________

Die wichtigsten Fakten zum Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist eine Förderung, die im Rahmen der beruflichen Weiterbildung von den Agenturen für Arbeit ausgestellt

Foto: © Agentur für Arbeit

Foto: © Agentur für Arbeit

werden kann – sofern der Antragssteller die Voraussetzungen dazu erfüllt. Tatsächlich sind auch etliche der Fernstudiengänge mit dem Bildungsgutschein förderbar. Wir klären über die wichtigsten Fakten zum Thema auf.

Wie lange ist ein Bildungsgutschein gültig?

Ein Bildungsgutschein ist maximal drei Monate lang gültig und muss innerhalb dieser Zeit eingelöst werden. Finder sich in dieser Zeit keine geeignete Maßnahme, kann gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Bildungsgutschein ausgestellt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um einen Bildungsgutschein beanspruchen zu können, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Antragssteller muss eine Ausbildung absolviert oder mind. 3 Jahre berufstätig gewesen sein
  • Vor Beginn der Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein
  • Die Teilnahme an der Weiterbildung muss notwendig sein, um den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder die Weiterbildung muss dem Erwerb eines fehlenden Berufsabschlusses dienen

Was weist der Bildungsgutschein aus?

Auf/mit dem Bildungsgutschein werden das Bildungsziel, die voraussichtliche Dauer zum Erreichen dieses Ziels, der regionale Geltungsbereich sowie die Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten ausgewiesen.

Kann ein Bildungsgutschein mehrfach eingelöst werden?

Nein, ein Bildungsgutschein kann nicht mehrfach eingelöst werden. Wird er innerhalb der 3monatigen Frist nicht eingelöst, kann jedoch gegebenenfalls ein neuer Schein ausgestellt werden.

Wie hoch ist der Wert des Bildungsgutscheins?

Die Höhe des Wertes des Bildungsgutscheins ist von Einzelfall zu Einzelfall verschieden. In der Regel werden jedoch die Kosten für den Lehrgang, erforderliche Lernmittel, Prüfungskosten sowie gegebenenfalls auch An-/Abreise- bzw. Fahrtkosten (Entfernungspauschale) übernommen. Die Kosten, die mit einem Fernstudium entstehen, können also theoretisch gänzlich vom Bildungsgutschein abgedeckt werden.

Förderung durch BAföG im Fernstudium

Zum Teil fallen die Studiengebühren bei den Anbietern von Fernstudiengängen sehr hoch aus, eine Leistung aus eigener Tasche ist dabei nicht immer möglich. Und auch nicht immer können die Eltern zur Seite springen, um finanzielle Unterstützung zu leisten. Doch BAföG im Fernstudiumim Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) besteht auch innerhalb des Fernstudiums die Möglichkeit, sich mit den entsprechenden Leistungen finanziell fördern zu lassen, um damit etwa Studiengebühren, Lernmaterialien oder auch die Aufenthalte bei Präsenzseminaren finanzieren zu können.

Ob man BAföG-berechtigt ist, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, so wird neben dem eigenen Einkommen auch das Einkommen der Eltern bei der Ermittlung der Förderungsberechtigung und -höhe berücksichtigt.

Generelles zum BAföG im Fernstudium

Ganz generell ist ein Fernstudium ebenso förderungsberechtigt wie ein Präsenzstudium, sofern es sich dabei um ein akademisches Fernstudium handelt, mit dem ein Hochschulabschluss angestrebt wird. Bei Master Studiengängen ist dabei nicht per Se eine Förderung möglich, da sie in vielen Fällen als Zweitstudium erachtet werden.

Wichtig: Fernstudium in Vollzeit

Als Voraussetzung für eine Förderungsfähigkeit mittels BAföG fordern die Behörden jedoch meist, dass das Fernstudium in Vollzeit absolviert wird. Ursache dafür ist zum einen, dass es keine einheitliche Definition für die erbrachten Stundenzahlen in einem Teilzeitstudium gibt. Wer etwa hier nur 5 Stunden pro Woche aufwendet, würde im Falle eines BAföG-Bezugs gegebenenfalls gegenüber Vollzeit-Fernstudenten bevorteilt werden. Zudem besteht eine weitere Problematik darin, dass die Behörden davon ausgehen, dass mit einem Teilzeit-Fernstudium ausreichend Zeit bleibt, um Job und Studium miteinander zu vereinbaren und beide parallel zu bestreiten. Mit den Einkünften entfällt dann jedoch meist wiederum eine BAföG-Berechtigung. Insgesamt kann also gesagt werden, dass die Chancen für Fernstudenten, BAföG zu beziehen, dann besonders gut stehen, wenn sie ihr Fernstudium in Vollzeit absolvieren.

Nichtsdestotrotz lohnt sich das Aufsuchen eines Studentenwerks oder des Amts für Ausbildungsförderung vor Ort. Die Mitarbeiter dort beraten über Möglichkeiten und sind auch beim Ausfüllen eines BAföG-Antrags behilflich.