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Bildungsurlaub fürs Fernstudium: Anspruch, Länder, Antrag

Fünf bezahlte Tage im Jahr für Weiterbildung – in den meisten Bundesländern ist das gesetzlich garantiert. Für ein Fernstudium gibt es aber einen Haken.

Geprüft am 10.10.2026Lesezeit 2 Minuten3 Quellen
Inhalt dieser Seite
  1. Wer Anspruch hat
  2. Bayern und Sachsen
  3. Was beim Fernstudium zählt
  4. So holst du das Meiste heraus
  5. So beantragst du den Bildungsurlaub
  6. Häufige Fragen

Angaben zu Anbietern stammen von den Anbietern und aus öffentlichen Registern (ZFU, Akkreditierungsrat); Preise und Förderbeträge ändern sich – verbindlich ist immer der Anbieter bzw. die Förderstelle. Werbelinks sind gekennzeichnet und ändern nichts an unseren Texten. Wie wir arbeiten

Das Wichtigste in Kürze

  • In 14 von 16 Bundesländern meist 5 Arbeitstage pro Jahr (bzw. 10 Tage in 2 Jahren) bei einer Fünf-Tage-Woche.
  • Bayern hat kein Bildungsurlaubsgesetz; Sachsen führt ab 1. Januar 2027 drei Tage pro Jahr ein.
  • Gefördert werden anerkannte Veranstaltungen – beim Fernstudium meist Präsenzseminare oder Prüfungsvorbereitung, nicht das Lernen zu Hause.
  • Antrag rechtzeitig beim Arbeitgeber stellen, meist sechs bis acht Wochen vorher; Kursgebühren zahlst du selbst und kannst sie absetzen.

Wer Anspruch hat

Bildungsurlaub (in manchen Ländern Bildungszeit oder Bildungsfreistellung) ist Ländersache. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf fünf Arbeitstage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche, meist nach sechs Monaten im Betrieb; Baden-Württemberg verlangt zwölf Monate. Das Gehalt läuft weiter, die Kursgebühren trägst du selbst – du kannst sie aber als Fortbildungskosten von der Steuer absetzen.

Bayern und Sachsen

In Bayern gibt es kein Bildungsurlaubsgesetz; eine Freistellung ist dort nur über Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung möglich. Sachsen hat am 4. Februar 2026 das Qualifizierungszeitgesetz beschlossen: Ab dem 1. Januar 2027 gibt es drei bezahlte Tage pro Jahr, nach sechs Monaten Wartezeit. Kleine Betriebe unter 20 Beschäftigten bekommen dafür einen Zuschuss.

Was beim Fernstudium zählt

Anerkannt werden in der Regel konkrete Veranstaltungen, die im jeweiligen Land als Bildungsurlaub zugelassen sind. Beim Fernstudium sind das vor allem Präsenzseminare, Prüfungsvorbereitungskurse oder Blockwochen – das Lernen mit Studienheften zu Hause zählt meist nicht. Frag deinen Anbieter, ob seine Präsenzphase in deinem Bundesland anerkannt ist; viele Fernschulen und Fernhochschulen haben dafür Bescheinigungen.

So holst du das Meiste heraus

Bildungsurlaub lohnt sich im Fernstudium vor allem an zwei Stellen: für Präsenz- oder Laborphasen, die sonst Urlaubstage kosten würden, und für Prüfungsvorbereitungskurse kurz vor Klausuren. Wer zwei Jahre zusammenlegen darf (in vielen Ländern zehn Tage in zwei Jahren), kann eine ganze Blockwoche plus Prüfungstage abdecken. Prüfe außerdem, ob dein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zusätzliche Bildungstage vorsieht – das gilt auch in Bayern. Ablehnen darf der Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen; dann verschiebt sich der Anspruch meist ins nächste Jahr.

So beantragst du den Bildungsurlaub

  1. Anerkannte Veranstaltung beim Anbieter heraussuchen und die Anerkennungsbescheinigung anfordern.
  2. Antrag schriftlich beim Arbeitgeber stellen – je nach Land vier bis neun Wochen vorher, meist sechs.
  3. Nach der Veranstaltung die Teilnahmebescheinigung abgeben.

Plane die freien Tage gleich in deinen Lernplan ein, etwa für die Wochen vor einer Prüfung.

Lernzeit-Planer: Wie lange dauert es neben dem Job?

Umfang in ECTS-Punkten oder Stunden, deine Wochenstunden und Pausen – der Planer rechnet die Dauer aus.

Häufige Fragen

Kann ich Bildungsurlaub für ein Fernstudium nehmen?

Für anerkannte Präsenzveranstaltungen des Fernstudiums meist ja, für das Lernen zu Hause in der Regel nicht. Entscheidend ist die Anerkennung im Bundesland deines Arbeitsplatzes.

Gibt es Bildungsurlaub in Bayern?

Nein, Bayern hat kein Bildungsurlaubsgesetz. Freistellung gibt es dort nur über Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Quellen

  1. DGB: Ratgeber Bildungsurlaub – https://www.dgb.de/service/ratgeber/bildungsurlaub/ (abgerufen 10.10.2026)
  2. Handwerksblatt: Sachsen beschließt Bildungsurlaub – https://www.handwerksblatt.de/handwerkspolitik/sachsen-beschliesst-gesetzlichen-anspruch-auf-bildungsurlaub (abgerufen 10.10.2026)
  3. Sächsisches Qualifizierungszeitgesetz (REVOSax, PDF) – https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/21486/49460.pdf (abgerufen 10.10.2026)
Redaktion fernstudiumscout.de. Erstmals veröffentlicht im Januar 2013, vollständig neu geschrieben und geprüft am 10.10.2026. Information, keine Studienberatung – Preise und Bedingungen beim Anbieter prüfen.

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