Quick-Check: Übersicht über die wichtigsten Förderungsmöglichkeiten im Fernstudium

Die Stiftung Warentest hat kürzlich eine kurze Ratgeber-Broschüre zum Thema Finanzierungsmöglichkeiten im, bzw. für das Fernstudium herausgeben. In der Broschüre werden die unterschiedlichen Optionen in aller Kürze, gegliedert nach berechtigten Personen, Förderungshöhe und weiteren Angeben, erläutert. Der Ratgeber kann kostenlos bei der Stiftung heruntergeladen werden. Wir haben nichtsdestotrotz eine Übersicht über die wichtigsten Förderungsmöglichkeiten und deren jeweilige essentielle Eckdaten in einer kompakten Tabelle zusammengestellt.

Art der Förderung/Infos Wer ist berechtigt? Was wird gefördert? Förderungshöhe
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Prämiengutschein  Arbeitnehmer & Selbstständige
mit maximalem Jahreseinkomen
von 20.000 €, bzw. 40.000 €
(Verheiratete)
alle 2 Jahre die Teilnahme
an einer beruflichen Weiter-
bildung
keine genauen
Angaben, ein Teil der
Kosten wird vom Staat
übernommen
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Weiterbilgungssparen  Alle, die vermögenswirksame
Leistungen ansparen und Anspruch
auf Arbeitnehmersparzulage haben
 vergl. „Prämiengutschein“ individuell
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Meister-BAföG  Fertig ausgebildete Arbeitnehmer,
die sich zum Meister oder zur Fachkraft
(z.B. Fachinformatiiker) weiterbilden
möchten
Aufstiegsfortbildungen mit mind.
400 Stunden Unterrichtszeit,
sowohl in Voll- als auch in Teilzeit
 max. 10.226 €
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Aufstiegsstipendium Besonders begabte Berufstätige,Abschlussnote der Ausbildung/der
Aufstiegsfortbildung mind. 1,9
Voll- oder Teilzeitstudien anstaatlichen oder staatlich aner-
kannten Hochschulen
670 € monatlich + 80 €
Büchergeld (Vollzeit),
bzw. 2.000 € jährlich
(berufsbegleitend)
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Weiterbildungsstipendium Begabte Personen unter 25 Jahren mitsehr guten Leistungen in Ausbildung
und/oder Beruf
 Anspruchsvolle, beruflich rele-vante Weiterbildungen, ggf. auch
ein berufsbegleitendes Studium
 max. 6.000 € gesamt
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter
und beschäftigter älterer
Arbeitnehmer in Unternehmen)
Beschäftigte ohne Berufsabschlussoder die seit mind. 4 Jahren nicht mehr
in ihrem erlernten Beruf arbeiten
 beruflich relevante Weiterbildungim oder außerhalb des Betriebs Kurskosten werden von der Arbeitsagentur an-
teilig oder sogar
komplett übernommen
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Bildungsgutschein Arbeitslose und Arbeitnehmer,denen die Kündigung droht  berufliche Weiterbildungen Arbeitsagentur
übernimmt die Kosten
für die Weiterbildung
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Bildungsscheck Brandenburg  Sozialversicherungspflichtige Arbeit-nehmer mit Hauptwohnsitz in Branden-
burg
 private und berufliche Weiter-bildungen, die mind. 715 € kosten  max. 3.000 €, 70 %der Kurskosten,
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Weiterbildugsscheck Bremen  Erwerbsfähige Personen, die in Bremen
leben oder arbeiten und über ein max.
zu versteuerndes Jahreseinkommen von
25.600 € verfügen
berufsbezogene Weiterbildungen bis zu 70% der Kosten,
max. 500 €
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Weiterbildungsbonus Hamburg  Mitarbeiter in Betrieben mit max. 250
Angestellten, Zielgruppe: Alleinerziehende,
Auszubildende, Personen mit Migrations-
hintergrund u.a.
berufsbezogene Fortbildungen  50-100% der Kosten,
max. 1.500 €/Jahr
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Qualifizierungsscheck Hessen  Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in
Hessen, die in Betrieben oder gemein-
nützigen Organisationen mit max. 250
Angestellten tätig sind, ohne Berufsab-
luss, Mindestalter: 45 Jahre
eine berufliche Fortbildung pro
Jahr
 50 % der Kosten, max.
500 €
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Bildungsscheck NRW  Arbeitnehmer in Betrieben in NRW,
Berufsrückkehrer, Existenzgründer in den
ersten 5 Jahren der Selbstständigkeit
berufsbezogene Weiterbildungen  50 % der Kosten,
max. 2.000 €
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Qualischeck RLP  Arbeitnehmer in Betrieben in RLP,
Berufsrückkehrer, Existenzgründer in den
ersten 5 Jahren der Selbstständigkeit
berufsbezogene, außerbetriebliche
Weiterbildungen 1x pro Jahr
 50 % der Kosten,
max. 500 € – sofern der
Kurs mind. 60 € kostet
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Weiterbildungsscheck Sachsen  Arbeitslose, Arbeitnehmer mit max.
Bruttoeinkommen von 2.500 € monatlich
 berufsbezogene Weiterbildungen,
die den Werdegang unterstützten
 60 % oder 80 % der
Kurskosten für Kurse,
die mind. 650 oder
1.000 € kosten (je nach
Einkommen)
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________
Weiterbildungsscheck Thüringen  Arbeitnehmer oder Selbstständige mit
einem Bruttojahreseinkommen
zwischen 20.000 und 40.000 €
und Hauptwohnsitz in Thüringen
beruflich veranlasste
Weiterbildungen
50-70% der Kurskusten,
max. 500 € pro Jahr
_________________________ ____________________________ _______________________ _________________

Bildungsurlaub fürs Fernstudium nehmen

Von unterschiedlichen Seiten stehen Fernstudenten verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, ihr Fernstudium fördern zu lassen. BildungsurlaubDiese Förderung kann zum Beispiel von staatlicher Seite, über einen privaten Bildungsfonds, vom Arbeitgeber oder auch von den Studien-Anbietern selbst gewährt werden. Nicht zwangsläufig ist eine solche Förderung jedoch geldwerter Natur, sie kann sich zum Beispiel auch in Form eines Bildungsurlaubs gestalten, den der Arbeitgeber gewährt.

Was ist Bildungsurlaub?

Viele der deutschen Bundesländer sehen einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub vor, in manchen Bundesländern wird dieser auch als „Bildungsfreistellung“ bezeichnet. Diese Freistellung hat den Zweck, innerhalb des Zeitraums des Bildungsurlaubs Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Im Falle eines Fernstudiums kann der Bildungsurlaub also beispielsweise dann genommen werden, wenn Präsenzveranstaltungen anstehen.

In welchen Bundesländern besteht ein Anspruch auf Bildungsurlaub?

Der Anspruch besteht in nahezu allen Bundesländern, ausgenommen davon sind Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen.

Wie lange dauert der Bildungsurlaub?

Die Dauer des Bildungsurlaubs, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Anspruch genommen werden kann, ist vom jeweiligen Bundesland, in dem man beschäftigt ist, abhängig. In den meisten Bundesländern gilt die Regelung, dass ein Anspruch auf 10 Tage innerhalb von 2 Jahren besteht. In Sachsen-Anhalt umfasst der Bildungsurlaub jedoch beispielsweise nur 5 Tage, eine Kumulierung innerhalb von 2 Jahren ist möglich, im Saarland umfasst der jährliche Anspruch bis zu 6 Tage, die Arbeitnehmer erhalten eine Lohnfortzahlung von bis zu 3 Tagen.

Für was kann der Bildungsurlaub genutzt werden?

Regulär kann diese Art der Freistellung für berufliche, politische oder auch kulturelle Weiterbildung genutzt werden. Sofern ein Fernstudium also einer weiteren beruflichen Qualifikation steht, kann der Bildungsurlaub demnach auch für dieses Fernstudium – etwa für die verpflichtende Teilnahme an Präsenzveranstaltungen im Rahmen des Studiums – genutzt werden.

Wann bekommt man elternunabhängiges BAföG?

BAföG ist eine gute und sehr beliebte Möglichkeit, sein Studium – zumindest teilweise – zu finanzieren. Nachteil der staatlichen elternunabhängiges BAföGFörderung ist jedoch, dass das BAföG nur elternabhängig gezahlt wird. Das heißt zur Ermittlung der Höhe der Förderung sowie des Umstandes, ob man überhaupt gefördert wird, wird das Einkommen der Eltern herangezogen. Doch es gibt auch die Möglichkeit des elternunabhängigen BAföG. Damit diese Art der Förderung bewilligt wird, müssen jedoch ganz besondere Umstände vorliegen:

  • Nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit

Wenn man zwischen dem 18. Geburtstag und der Aufnahme des Studiums mindestens 5 Jahre lang erwerbstätig war, kann elternunabhängiges BAföG gewährt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man in Teil- oder Vollzeit, selbstständig oder angestellt gearbeitet hat. Zudem muss die Erwerbstätigkeit nicht am Stück absolviert worden sein. Die Jahre einer Berufsausbildung werden hierbei jedoch nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie Ferienjobs. Es ist aber beispielsweise dann möglich, elternunabhängiges BAföG zu beantragen, wenn man bis zu 3 Semester studiert hat, dann 5 Jahre lang erwerbstätig war – und von dieser Tätigkeit leben konnte – und nun ein neues Studium beginnen möchte. In die Jahre der Berufstätigkeit werden zum Beispiel auch Zivil-/Wehrdienst oder auch ein FSJ/FÖJ mit eingerechnet.

  • Ausbildung + Berufstätigkeit

Wenn man eine Berufsausbildung absolviert hat und anschließend 3 Jahre, insgesamt also mindestens 6 Jahre (auch bei kürzerer Ausbildungszeit) berufstätig war, kann elternunabhängiges BAföG gewährt werden.

  • Allgemeine Hochschulreife

Wenn die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) auf dem zweiten Bildungsweg erlangt werden soll, kann auch hierfür elternunabhängiges BAföG gewährt werden.

  • Älter als 30

Wer einen Master Studiengang im Alter zwischen 30 und 35 Jahren aufnimmt, kann dafür ebenfalls elternunabhängiges BAföG erhalten.

Hinweis

Alle Angaben gelten ohne Gewähr. Die Redaktion von Fernstudiumscout.de empfiehlt bei Fragen zum elternunabhängigen BAföG das BAföG-Amt aufzusuchen und sich zur Berechtigung beraten zu lassen. Die Mitarbeiter dort können auch dabei behilflich sein, den Bedarf zu errechnen sowie mindestens eine Prognose darüber abzugeben, wie hoch die BAföG-Auszahlungen ausfallen werden.

Die wichtigsten Fakten zum Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist eine Förderung, die im Rahmen der beruflichen Weiterbildung von den Agenturen für Arbeit ausgestellt

Foto: © Agentur für Arbeit

Foto: © Agentur für Arbeit

werden kann – sofern der Antragssteller die Voraussetzungen dazu erfüllt. Tatsächlich sind auch etliche der Fernstudiengänge mit dem Bildungsgutschein förderbar. Wir klären über die wichtigsten Fakten zum Thema auf.

Wie lange ist ein Bildungsgutschein gültig?

Ein Bildungsgutschein ist maximal drei Monate lang gültig und muss innerhalb dieser Zeit eingelöst werden. Finder sich in dieser Zeit keine geeignete Maßnahme, kann gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Bildungsgutschein ausgestellt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um einen Bildungsgutschein beanspruchen zu können, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Der Antragssteller muss eine Ausbildung absolviert oder mind. 3 Jahre berufstätig gewesen sein
  • Vor Beginn der Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein
  • Die Teilnahme an der Weiterbildung muss notwendig sein, um den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder die Weiterbildung muss dem Erwerb eines fehlenden Berufsabschlusses dienen

Was weist der Bildungsgutschein aus?

Auf/mit dem Bildungsgutschein werden das Bildungsziel, die voraussichtliche Dauer zum Erreichen dieses Ziels, der regionale Geltungsbereich sowie die Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten ausgewiesen.

Kann ein Bildungsgutschein mehrfach eingelöst werden?

Nein, ein Bildungsgutschein kann nicht mehrfach eingelöst werden. Wird er innerhalb der 3monatigen Frist nicht eingelöst, kann jedoch gegebenenfalls ein neuer Schein ausgestellt werden.

Wie hoch ist der Wert des Bildungsgutscheins?

Die Höhe des Wertes des Bildungsgutscheins ist von Einzelfall zu Einzelfall verschieden. In der Regel werden jedoch die Kosten für den Lehrgang, erforderliche Lernmittel, Prüfungskosten sowie gegebenenfalls auch An-/Abreise- bzw. Fahrtkosten (Entfernungspauschale) übernommen. Die Kosten, die mit einem Fernstudium entstehen, können also theoretisch gänzlich vom Bildungsgutschein abgedeckt werden.

Staatlich geprüfter Techniker – Dauer, Kosten und Förderung

Techniker Fernstudium Fernlehrgang, Dauer, Kosten, FörderungDer staatlich geprüfte Techniker, bzw. diese Art der Weiterbildung für verschiedene technische Berufe, kann in Deutschland nicht nur an staatlichen Fachschulen, sondern auch an einer Fernschule absolviert werden. Gleich mehrere Fernschulen bieten unterschiedliche Fernlehrgänge zu dieser Thematik an, dabei ist die Anzahl an unterschiedlichen Lehrgängen vor allem deshalb so hoch, weil der Techniker in mehreren verschiedenen Spezialisierungsrichtungen aufgenommen und absolviert werden kann, so etwa in der Mechatronik, der Chemie, der Elektrotechnik, im Hoch- oder Tiefbau sowie in weiteren technischen Berufen. Im Folgenden haben wir noch einmal zentrale Informationen zum Techniker Fernstudium zusammengefasst.

Dauer des Techniker Fernstudiums

An den meisten Fernschulen, so etwa bei der SGD, am ILS oder auch bei der Fernakademie Klett, dauert der Fernlehrgang zum Techniker – unabhängig von der jeweiligen Spezialisierungsrichtung – 42 Monate und damit dreieinhalb Jahre. Das entspricht der Dauer vieler Bachelor-Studiengänge in technisch ausgerichteten Fächern.

Das Techniker Fernstudium wird mit einem Staatsexamen abgeschlossen, anschließend darf der Absolvent die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Techniker“ führen. Sofern man vor Aufnahme des Fernstudiums bereits einen Realschulabschluss hatte, geht mit der so genannten „Aufstiegsweiterbildung“ ähnlich wie bei einer erfolgreich absolvierten Meisterprüfung eine erreichte Fachhochschulreife einher. Damit berechtigt der Techniker gegebenenfalls zur Aufnahme eines Bachelor (Fern-)Studiums.

Die Vorteile eines Techniker Fernstudiums

Der entscheidende Vorteil des Techniker Fernstudiums ist die flexible Zeiteinteilung während dieser Zeit. Die Fernstudenten können parallel zu ihrer Tätigkeit im Unternehmen das Fernstudium absolvieren, dafür sollte pro Woche eine Bearbeitungszeit von ca. 15 Stunden eingerechnet werden. Damit geht einher, dass die Fernstudenten während der Zeit ihrer Weiterbildung keinen Verlustausfall in Kauf nehmen müssen – wie es etwa bei einer Vollzeit Weiterbildung an einer staatlichen Fachschule der Fall wäre. Darüber hinaus können die theoretisch erworbenen neuen Kenntnisse im Unternehmen und bei der täglichen Arbeit sofort zur Anwendung gebracht werden – so lassen sich die Inhalte des Fernstudiums besser verinnerlichen.

Kosten & Förderung für das Techniker Fernstudium

Zentrale Anbieter für einen Techniker Fernlehrgang in den unterschiedlichen Spezialisierungsrichtungen sind die SGD, das ILS sowie die Fernakademie Klett. Bei diesen Anbietern liegen die Kosten für das Fernstudium zwischen 139 € und 149 € pro Monat. Für die Dauer des Studiums von 42 Monaten ergeben sich somit Gesamtkosten von maximal ca. 6.260 €.

Diese Kosten müssen jedoch nicht zwangsläufig selbst getragen werden, es kommen verschiedene Förderungsmöglichkeiten infrage:

  • Meister-BAföG: Korrekt bezeichnet versteht man unter dem umgangssprachlich so genannten Meister-BAföG das Aufstiegsbildungsförderungsgesetz (AFBG). Um Meister-BAföG beanspruchen zu können, muss eine Erstausbildung abgeschlossen worden sein oder ein vergleichbarer Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz/der Handwerksordnung nachgewiesen werden. Grundsätzlich erhält nicht jeder, der ein Techniker Fernstudium absolviert, die Meister-BAföG in gleicher Höhe, vielmehr wird die jeweilige Förderung vom Familienstand, der Kinderzahl sowie vom eigenen Einkommen und dem eines etwaigen Ehegatten abhängig gemacht. Insgesamt liegt das Meister-BAföG bei maximal 10.226 €, davon werden 30,5 % als Zuschuss – und 69,5 % als zinsgünstiges Darlehen ausgezahlt, der Darlehens-Anteil muss nach Abschluss der Weiterbildung zurückgezahlt werden.
  • Bezuschussung durch den Arbeitgeber: Alternativ zum Meister-BAföG kann auch der Arbeitgeber eine finanzielle Unterstützung des Arbeitnehmers gewährleisten, der ein Techniker Fernstudium in Angriff nehmen möchte. Diese Unterstützung kann sich in Form einer teilweisen oder gänzlichen Übernahme der Studiengebühren äußern. Mit einer solchen Förderung geht jedoch meist einher, dass der Arbeitgeber sich für eine gewissen Anzahl an Jahren nach Abschluss der Weiterbildung an das Unternehmen binden muss – so will der Arbeitgeber quasi sicherstellen, dass auch er von seiner Investition profitiert.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Darüber hinaus können die Studiengebühren auch als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung angeführt und geltend gemacht werden.

Förderung durch BAföG im Fernstudium

Zum Teil fallen die Studiengebühren bei den Anbietern von Fernstudiengängen sehr hoch aus, eine Leistung aus eigener Tasche ist dabei nicht immer möglich. Und auch nicht immer können die Eltern zur Seite springen, um finanzielle Unterstützung zu leisten. Doch BAföG im Fernstudiumim Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) besteht auch innerhalb des Fernstudiums die Möglichkeit, sich mit den entsprechenden Leistungen finanziell fördern zu lassen, um damit etwa Studiengebühren, Lernmaterialien oder auch die Aufenthalte bei Präsenzseminaren finanzieren zu können.

Ob man BAföG-berechtigt ist, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, so wird neben dem eigenen Einkommen auch das Einkommen der Eltern bei der Ermittlung der Förderungsberechtigung und -höhe berücksichtigt.

Generelles zum BAföG im Fernstudium

Ganz generell ist ein Fernstudium ebenso förderungsberechtigt wie ein Präsenzstudium, sofern es sich dabei um ein akademisches Fernstudium handelt, mit dem ein Hochschulabschluss angestrebt wird. Bei Master Studiengängen ist dabei nicht per Se eine Förderung möglich, da sie in vielen Fällen als Zweitstudium erachtet werden.

Wichtig: Fernstudium in Vollzeit

Als Voraussetzung für eine Förderungsfähigkeit mittels BAföG fordern die Behörden jedoch meist, dass das Fernstudium in Vollzeit absolviert wird. Ursache dafür ist zum einen, dass es keine einheitliche Definition für die erbrachten Stundenzahlen in einem Teilzeitstudium gibt. Wer etwa hier nur 5 Stunden pro Woche aufwendet, würde im Falle eines BAföG-Bezugs gegebenenfalls gegenüber Vollzeit-Fernstudenten bevorteilt werden. Zudem besteht eine weitere Problematik darin, dass die Behörden davon ausgehen, dass mit einem Teilzeit-Fernstudium ausreichend Zeit bleibt, um Job und Studium miteinander zu vereinbaren und beide parallel zu bestreiten. Mit den Einkünften entfällt dann jedoch meist wiederum eine BAföG-Berechtigung. Insgesamt kann also gesagt werden, dass die Chancen für Fernstudenten, BAföG zu beziehen, dann besonders gut stehen, wenn sie ihr Fernstudium in Vollzeit absolvieren.

Nichtsdestotrotz lohnt sich das Aufsuchen eines Studentenwerks oder des Amts für Ausbildungsförderung vor Ort. Die Mitarbeiter dort beraten über Möglichkeiten und sind auch beim Ausfüllen eines BAföG-Antrags behilflich.

Fernstudium und Hartz 4

Fernstudium: Finanzielle Unterstützung bei Hartz 4Während einer anhaltenden Arbeitslosigkeit kann jeder Art der Weiterbildung eine hervorragende Möglichkeit sein, seine eigenen Fähigkeiten zu erweitern und für den Arbeitsmarkt attraktiver zu gestalten. Wer sich jedoch, während er Hartz 4 bezieht, für ein Studium entscheiden möchte, der sollte dabei einiges beachten – denn wer das Studium falsch angeht, dem droht die Streichung der Bezüge. Wesentlich ist es deshalb, egal ob einer Präsenz- oder Fernuni, ein Teilzeitstudium aufzunehmen.

 

Was gilt es zu beachten?

Grundsätzlich müssen alle, die Hartz 4 beziehen, sicherstellen, dass sie dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen können. Sobald also ein passendes Jobangebot eingeht, müssen sie dieses wahrnehmen können. Befindet man sich nun jedoch in einem Vollzeitstudium, egal, ob an einer Präsenz- oder an einer Fernuni, befindet man sich nicht mehr in ebendiesem Zustand der ständigen Verfügbarkeit. Und obwohl man in seine Zukunft investiert und sich weiterbildet, erlischt damit der Anspruch auf Hartz4 und die Bezüge werden gestrichen. Deshalb sollte man, wenn man ein Fernstudium aufnehmen möchte, unbedingt darauf achten, dass es sich dabei um ein Teilzeitstudium handelt. Damit bleibt gewährleistet, dass die Arbeitskraft dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung steht. Im Falle eines Jobangebots könnten Fernstudium und neuer Job nämlich miteinander vereint und parallel absolviert werden.

Studieren im Teilzeitstudium

Das Schöne dabei: Die meisten Fernstudiengänge gestalten sich grundsätzlich als Teilzeitstudien, weil sie sich unter anderem an Berufstätige richten, die ihre Studium neben dem Job absolvieren möchten. Vollzeitvarianten werden zudem in der Regel auch als Teilzeit-Modelle angeboten. So kann man im Fernstudium nicht nur verschiedene berufsqualifizierende Abschlüsse und Zertifikate im Fernkurs erlangen, sondern sogar ein Fernstudium mit akademischem Grad abschließen. Damit steigen die Chancen am Arbeitsmarkt extrem. Zudem ist es möglich, als Beziehender von Hartz 4 sein Fernstudium finanziell vom Staat fördern zu lassen. Mit dem Bildungsgutschein können so verschiedene Angebote bis zu 100% finanziert werden.